Inklusion

Wann inklusive Beschulung möglich ist

Inklusive Arbeit beginnt zunächst mit der Feststellung des sonderpädagogischen Bildungsanspruches der Schülerin/des Schülers. Hierzu finden Sie auf der Homepage Ihres zuständigen Staatlichen Schulamtes die Antragsformulare. Wurde dieser Anspruch festgestellt, können Sie als Eltern zwischen einem inklusiven Angebot an einer allgemeinen Schule (Grundschule und alle weiterführenden Schulen) und einem SBBZ (Sonderpädagogisches Bildungs-und Beratungszentrum) wählen. Im ersten Fall steht der Schülerin/dem Schüler und der Schule eine sonderpädagogische Fachkraft unserer Schule mit etwa zwei Stunden pro Woche zur Verfügung, wodurch eine intensive und regelmäßige Begleitung gewährleistet wird.

Inklusive Arbeit der Ernst-Abbe-Schule

Von uns betreut werden können Schülerinnen und Schüler der Schulamtsbezirke Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Rems-Murr Kreis und Esslingen. Die Aufgaben bestehen vor allem darin, für die sehbehinderten Schülerinnen und Schüler Barrieren, die sich aus ihren individuellen visuellen Einschränkungen ergeben, zu minimieren. Konkret sieht dies so aus:

  • Beratung in Bezug auf die Arbeitssituationen in der Klasse (u.a. Hilfsmittel, Anpassung von Arbeitsmaterialien, Beleuchtung)
  • Hilfsmitteltraining
  • Erstellung von Gutachten
  • Planung von Unterrichtseinheiten in Absprache mit den Regelschulkollegen unter sehbehindertenspezifischen Aspekten

Haben Sie Fragen? Dann wenden Sie sich gerne an unsere Schule oder an Ihr zuständiges Staatliches Schulamt.