Die Schülerinnen und Schüler mit und ohne Einschränkungen im Bereich des Sehens lernen in Gruppengrößen von maximal 11 Kindern zusammen. Aufgrund des kleinen Klassenteilers ist eine individuelle an den Bedürfnissen des Kindes orientierte Betreuung möglich. Je nach Klassengröße werden die Kinder in jahrgangs-und niveauübergreifenden Lerngruppen differenziert unterrichtet.
Seit dem Schuljahr 2018/19 können die Schülerinnen und Schüler, wie im Schulgesetz (§84) vorgesehen, 5 Jahre die Grundschule an der Ernst-Abbe-Schule besuchen. Dabei werden die Lerninhalte des Bildungsplanes der regulären ersten zwei Jahre auf drei Jahre ausgedehnt.
Die Schülerinnen und Schüler erhalten in der Grundschule einen Taxitransport. Am Ende der Klasse 4 und für neue Kinder in Klasse 5 wird ein Selbstfahrertraining durchgeführt. Schülerinnen und Schüler, die dieses bestanden haben, sollen dann mit öffentlichen Verkehrsmitteln den Schulweg selber bestreiten.
Der kompetenzorientierte Unterricht richtet sich nach dem aktuellen Bildungsplan für Grundschulen in Baden-Württemberg, in Verbindung mit den sonderpädagogischen Schwerpunkten des Bildungsplans der Schulen für Sehbehinderte.
Die Schülerinnen und Schüler haben neben den regulären Grundschulfächern weitere Fächer wie Wahrnehmung und Soziales Lernen (Lernen mit allen Sinnen, Vermittlung visueller Orientierungshilfen, individuelle Stärken und Schwächen erkennen) und "Ich-Du-Wir" bei Nichtteilnahme am Religionsunterricht. Die Vermittlung von digitalen Kompetenzen erfolgt von Beginn an, ebenso wie der Umgang mit elektronischen und nichtelektronischen Hilfsmitteln.bsp]
Im gesamten Unterrichtsalltag wird der Umgang mit der eigenen Sehbeeinträchtigung immer wieder thematisiert. Die Kinder stoßen im Alltag auf Fragen und Hürden, die in der Schule besprochen werden. Die Schülerinnen und Schüler sollen sich während ihrer Schulzeit zu selbstbewussten und partizipierenden Persönlichkeiten entwickeln.
Die Lernfortschritte der Schülerinnen und Schüler werden regelmäßig mit Ihnen und Ihrem Kind besprochen.
Der/Die Klassenlehrer*in berät gemeinsam mit Ihnen als Eltern am Ende der Grundschulzeit, welche Möglichkeiten der weiterführenden Beschulung für Ihr Kind in Frage kommen. Eine Beschulungsform könnte dann weiterhin die Ernst-Abbe-Schule sein oder eine wohnortnahe Regelschule. Die Übergänge werden von uns mit Ihrem Kind und Ihnen zusammen vorbereitet.
Sonderpädagogisches
Bildungs- und
Beratungszentrum (SBBZ)
Förderschwerpunkt Sehen
Rotweg 127
70437 Stuttgart
Tel.: 0711 / 21 66 03 10
Mail: ernst-abbe-schule@stuttgart.de