Frühförderung

„Ist die Frühförderung etwas für mein Kind?“

Die Frühförderung richtet sich an Familien mit Kindern vom Säuglingsalter bis zum Schuleintritt, bei denen eine diagnostizierte Sehbehinderung vorliegt. Außerdem betreuen wir Familien mit Kindern, die Auffälligkeiten zeigen, welche auf eine Beeinträchtigung des Sehens hindeuten. Erzieherinnen und Eltern aus den Landkreisen Stuttgart, Ludwigsburg, Böblingen, Rems-Murr Kreis und Esslingen können dieses Angebot kostenfrei nutzen.

Schicken Sie uns das ausgefüllte Beratungsformular. Dann wird sich jemand von der Beratungsstelle mit Ihnen in Verbindung setzen.

„Was bringt die Frühförderung mir und meinem Kind?“

Das Sehen ist für die meisten Entwicklungsbereiche Ihres Kindes ein wichtiger Grundbaustein. Von der Geburt an entwickelt sich das Sehvermögen bis zum 6. Lebensjahr weiter und kann in diesem Zeitfenster noch von außen beeinflusst und unterstützt werden. Ohne gezielte Frühförderung bleiben sehbehinderte Kinder häufig in ihrer Entwicklung hinter gleichaltrigen Kindern zurück.
In der Beratungsstelle arbeiten Sonderpädagoginnen und Sonderpädagogen, die Sie auf Ihrem Weg individuell und persönlich begleiten.

„Wie kann ich mir Frühförderung vorstellen?“

Je nach den Wünschen und dem Bedarf besuchen wir Sie zu Hause und/oder im Kindergarten. Zunächst versuchen wir in alltäglichen Situationen herauszufinden, wie Ihr Kind die Welt sieht. Anschließend gehen wir mit Ihnen bzw. dem Kindergarten ins Gespräch und beraten, wie Ihr Kind im Alltag in seiner Entwicklung unterstützt werden kann. Gerne zeigen wir Ihnen hierzu geeignete Spiele und Materialien.
Außerdem bieten wir in regelmäßigen Abständen Fortbildungen für Eltern und Erzieherinnen zu speziellen Themen an, bei denen der Austausch untereinander im Mittelpunkt steht.

„Wie kann ich Kontakt zur Beratungsstelle herstellen?“

Sie als Eltern melden sich telefonisch oder per E-Mail bei der Beratungsstelle und werden dann zeitnah von uns zurückgerufen. Unsere Kontaktdaten und weitere Informationen finden Sie in unserem Flyer.

Am Telefon besprechen wir mit Ihnen Ihr Anliegen und entscheiden dann gemeinsam, ob Sie zu einem ersten Gespräch zu uns an die Beratungsstelle kommen oder ob wir Sie zu Hause besuchen.
Auch Erzieherinnen und Erzieher und andere Interessierte können sich bei allgemeinen Fragen zum Thema Frühförderung gerne an uns wenden.

Fallbeispiele der Frühförderung

Fall 1

Elenas* Eltern fällt auf, dass ihr Kind die Augen stark zukneift, wenn es sehr hell ist. Auch finden sie es komisch, dass Elena sich nicht zu ihrem Spielzeug hindreht. Sie vermuten, dass Elena sehr blendempfindlich ist und Dinge in der Nähe nicht so gut sehen kann wie andere Kinder.

Fall 2

Die Erzieherinnen von Jonas* können sich nicht erklären, warum er immer wieder über Gegenstände stolpert, unsicher beim Treppensteigen wirkt und oft bei Bewegungsspielen nicht mitmachen will. Obwohl Jonas ein nettes, offenes Kind ist, tut er sich schwer, Freunde zu finden und mit anderen Kindern zu spielen. Eine Erzieherin äußert den Verdacht, dass seine Schwierigkeiten auch am Sehen liegen könnten.

Fall 3

Bei einer Untersuchung beim Kinderarzt fällt auf, dass Marias* Augen stark hin und her zittern. Daraufhin gehen Marias Eltern mit ihr zum Augenarzt. Dieser stellt die medizinische Diagnose Albinismus. Er empfiehlt ihnen, Kontakt mit einer Beratungsstelle für Kinder mit Einschränkungen im Bereich des Sehens aufzunehmen.

* alle Namen und Beispiele sind frei erfunden